Schöner wohnen und Steuern sparen!
Mit Ihrem Maler- und Lackierermeister.
Jetzt den vollen Steuervorteil nutzen!
Sparen Sie bis zu 1200,- im Jahr !
Steigern Sie den Wert Ihres Hauses bzw. Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität!
Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade in neuem Glanz oder energiesparende Wärmedämmung – profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung:
• Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
• Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
• Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
• Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
• Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
• Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
• Aufwendungen für Wartungsarbeiten (Jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassenden-Check)
Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen) können bis zu 1200,- € (oder 20% von bis zu 6000,-€) eingespart werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus sind:
• Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
• Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder
sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
• Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebs überwiesen werden
• Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines
Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000,- € der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200,- € Der Betrag kann nur einmal pro Jahr und Haushalt in Anspruch genommen werden.
Beispiel | EUR |
Malerarbeiten (Nur Arbeitskosten) | 4700,00 |
19% MwSt.*) | 893,00 |
abzugsfähige Kosten | 5593,00 |
Steuermäßigung 20% | 1118,60 |
Direkt von der Steuerschuld abziehbar | 1118,60 |
*) Änderungen beim gesetzlichen MwSt.-Satz vorbehalten |
Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten und Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.
Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus gilt nicht, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Individuelle Fragen?
Individuelle und kompetente Beratung erhalten Sie von den Meisterbetreiben der Maler- und Lackiererinnung – den Profis für anspruchsvolle Gebäuderenovierung.
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Der hähere Steuerbonus von 1200,- € gilt seit dem 1.1.2009
Wir beraten Sie gerne.
Ihr Malermeister Vogler