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Malermeister Vogler

Schöner wohnen und Steuern sparen!
Mit Ihrem Maler- und Lackierermeister.

  Jetzt den vollen Steuervorteil nutzen!  

Sparen Sie bis zu 1200,- im Jahr !
Steigern Sie den Wert Ihres Hauses bzw. Wohnung und verbessern Sie Ihre Wohnqualität!

Neue farbige Wohnräume, die Hausfassade in neuem Glanz oder energiesparende Wärmedämmung – profitieren Sie jetzt von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung:

   Raum- und Fassadengestaltung (Maltechniken, Tapezieren, Fassadenanstrich)
   Aus-/Umbau der Wohnräume, des Badezimmers, des Dachgeschosses und Kellers
   Bodenbelagarbeiten (Teppichboden, Parkett, Fliesen)
   Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern
   Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen
   Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten
  Aufwendungen für Wartungsarbeiten (Jährliche Kontrolle von Holzbauteilen und Fassenden-Check)


Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen) können bis zu 1200,- € (oder 20% von bis zu 6000,-€) eingespart werden. 

Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus sind:

•   Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
   Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder
     sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen
   Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebs überwiesen werden
   Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines
     Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich

 

   Wie hoch ist der Steuerbonus?   

Der Steuerbonus beträgt max. 20% von 6000,- € der Arbeitskosten für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200,- € Der Betrag kann nur einmal pro Jahr und Haushalt in Anspruch genommen werden.

Beispiel EUR
Malerarbeiten (Nur Arbeitskosten) 4700,00
19% MwSt.*) 893,00
abzugsfähige Kosten 5593,00
Steuermäßigung 20% 1118,60
Direkt von der Steuerschuld abziehbar 1118,60

*) Änderungen beim gesetzlichen MwSt.-Satz vorbehalten

 

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten und Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Kein Steuerbonus:
Der Steuerbonus gilt nicht, wenn die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Individuelle Fragen?
Individuelle und kompetente Beratung erhalten Sie von den Meisterbetreiben der Maler- und Lackiererinnung – den Profis für anspruchsvolle Gebäuderenovierung.

Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Der hähere Steuerbonus von 1200,- € gilt seit dem 1.1.2009

Wir beraten Sie gerne.
Ihr Malermeister Vogler

 

 

 

Gerne sind wir für Sie da.
Am Telefon:
+49 (0) 811 / 1765
oder per Email:
info@malermeister-vogler.de

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